Nachdem unsere Gondel handwerklich fertiggestellt ist, nachdem der TÜV sowohl die Gondel als auch den Gondoliere geprüft und für gut befunden hat, beginnt nun die Zeit der Anträge, Genehmigungsverfahren und Gestattungsverträge.

Das Landratsamt erwartet einen Antrag auf Schifffahrtsgenehmigung nach Art. 28 Abs. 4 und 5 des Bayer. Wassergesetzes, sowie einen Antrag auf Zulassung nach § 19 Abs. 1 der Bayer. Schifffahrtsordnung für unsere venezianische Gondel. Desweiteren ist ein Schiffsführerschein Klasse B für Fahrgastschiffe eingeschränkt auf Ruderboot, Ruderfähren und Gondeln gemäß Bayer. Schifffahrtsordnung für den Gondoliere auszustellen.

Und außerdem ist auch noch mit der Bayerischen Schlösserverwaltung ein Gestattungsvertrag für das Fahren mit einer Gondel gegen Gebühr auf dem Mittelkanal in Schleißheim abzuschließen.

Diese teilweise aufwändigen Verwaltungsakte, die mitunter die Einbeziehung weiterer Behörden umfassen, werden sich noch bis weit in den September hinein hinziehen.